Titel und Auszeichnungen

Wählen mit Wahlkarte – Europawahl 2024

Hinweis

Auf der Website des Bundesministeriums für Inneres finden Sie das → Ergebnis der Europawahl 2024.

Wer für die Europawahl 2024 eine Wahlkarte beantragt hatte, konnte mit dieser auf folgende Arten wählen:

VOR dem Wahltag

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde schicken (gilt im Inland und im Ausland):
    • Amtlichen Stimmzettel und Wahlkuvert aus der Wahlkarte nehmen
    • Stimmzettel ausfüllen und in das Wahlkuvert legen
    • Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen
    • (Unbedingt!) auf der Wahlkarte unterschreiben ("eidesstattliche Erklärung")
    • Wahlkarte zukleben
    • Wahlkarte portofrei per Post an die zuständige Bezirkswahlbehörde schicken (die Adresse ist auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt); Wahlkarte musste bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024 (Wahltag), um 17 Uhr dort ankommen
  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und bei einer Botschaft, einem Konsulat oder einer österreichischen Einheit abgeben (gilt nur im Ausland):
    • Ablauf bezüglich Wahlkarte wie oben
    • Innerhalb des EWR oder der Schweiz musste die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte bis spätestens Montag, 3. Juni 2024 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen
    • Außerhalb des EWR oder der Schweiz musste die Wahlkarte bis spätestens Freitag, 31. Mai 2024 bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) oder einer österreichischen Einheit einlangen

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher benötigten auf jeden Fall eine Wahlkarte, außer sie befinden sich am Wahltag in der österreichischen Gemeinde ihrer Eintragung und können das für sie zuständige Wahllokal besuchen. Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde beantragt werden, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Die Ausstellung und Ausfolgung der Wahlkarte kann auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde beantragt werden.

Die Kosten für das Porto trägt immer der Bund, unabhängig davon, ob die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgegeben wurde. 

Neu

Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragt haben, hatten Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.

AM Wahltag

  • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in jedem Wahllokal abgeben (während der Öffnungszeiten; Abgabe der Wahlkarte durch eine andere Person möglich.)
  • Ausgefüllte, bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte bei jeder Bezirkswahlbehörde abgeben (bis 17 Uhr; Abgabe auch durch eine andere Person möglich)
  • Mit offener und noch unbenützter Wahlkarte konnte in jedem Wahllokal gewählt werden:
    • Unbenützte Wahlkarte mitbringen (eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben, Wahlkarte nicht zugeklebt!)
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhielt dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)
  • Wählen vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus)

Hinweis

Das Bundesministerium für Inneres hat für alle Fragen rund um die Europawahl eine Hotline eingerichtet: von Montag bis Freitag kann von 8 bis 17 Uhr kostenlos über die Telefonnummer 0800 202220 angerufen werden, vom Ausland aus ist die Hotline unter +43 1 53126 2700 zu erreichen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Europawahlordnung (EuWO)

Letzte Aktualisierung: 27. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Inneres