Förderung Bau

Förderungen

Kleinkläranlage 1 Objekt

Betrag: € 200,00

Kleinkläranlage weit. Objekte

Betrag: € 100,00

 Förderrichtlinien:

  1. Grundsätzlich kann eine Förderung nur einmal je Liegenschaft gewährt werden. Nach Ablauf einer Frist von 25 Jahren kann neuerlich um Förderung angesucht werden.
  2. Ordentlicher Wohnsitz (Hauptwohnsitz) St. Georgen am Reith. Dieser muss nach Förderungsgewährung 5 Jahre beibehalten werden.
  3. Anträge um Förderung einer Anlage können nach deren Fertigstellung schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden, eine saldierte Rechnung ist beizufügen.
  4. Bei Anträgen, bei denen eine Förderung durch das Land NÖ Voraussetzung ist, ist die Kopie des Abnahmeprotokolls anzuschließen.
  5. Bei Bestehen von Verbindlichkeiten zur Gemeinde St. Georgen am Reith können diese mit der auszuzahlenden Förderung gegenverrechnet werden.
  6. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch und diese wird nach Vorhandensein der finanziellen Mittel ausbezahlt.

 Diese Förderrichtlinien treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Geändert und beschlossen in der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2010. 


Förderung Landwirtschaft

Förderungen

Besamungszuschuss - Rind

Eigenbesamung - Rind


Förderung Umwelt

Förderungen

Als Ersatz für Ölfeuerung: Hackgut, Pellets u. Stückgutkessel

Betrag: € 150,00

Solar oder Photovoltaik

Betrag: € 150,00


Soziales, Kindergarten

Förderungen

Kinder/Babyscheck

Betrag: € 100,00