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Online-Buchung von Flügen – Recht auf Preistransparenz

Bei der Buchung von Flügen über das Internet muss der Gesamtpreis des Flugtickets von Beginn an ersichtlich sein. Steuern und Gebühren dürfen nicht erst nachträglich hinzugerechnet werden.

Folgende Informationen müssen klar ersichtlich sein:

  • Der Endpreis
  • Der Flugpreis
  • Steuern
  • Flughafengebühren
  • Sonstige Gebühren, Zuschläge oder Entgelte, z.B. für Sicherheit oder Treibstoff

Auswählbare Zusatzleistungen müssen deutlich gekennzeichnet werden und dürfen nur dann angerechnet werden, wenn sie von der Kundin/vom Kunden ausdrücklich ausgewählt wurden.

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Letzte Aktualisierung: 11. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion