St. Georgen am Reith

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NÖ Zivilschutzverband

Selbstschutz Info - AKW Unfall

AKW Unfall - was tun?

Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl hat uns 1986 erstmals deutlich vor Augen geführt, wie rasch -
auch ohne internationale Konflikte - atomare Bedrohung für jeden von uns Wirklichkeit werden kann.
Leider gibt es auch für die Zukunft keine Garantie, dass es zu keinem neuen Störfall kommen kann. Nach
wie vor sind in unmittelbarer Nähe Österreichs eine ganze Reihe von Atomreaktoren in Betrieb, neue
werden gebaut. Unterschiedliche - zum Teil sogar widersprüchliche - Informationen über die Gefahren der
Strahlenbelastung führen zu einer weiteren Verunsicherung der Bevölkerung.
Der NÖ. Zivilschutzverband bemüht sich daher ständig um eine objektive Information und Beratung, ob
und mit welchen Maßnahmen man dieser Bedrohung begegnen kann.

Wichtige Maßnahmen VOR einem radioaktiven Niederschlag
>
Kenntnis der Warn- und Alarmsignale
> Lebensmittel- und Trinkwasservorrat für zwei Wochen pro Person anlegen
> Hausapotheke einrichten und um die persönlichen Medikamente erweitern
> Material für die Abdichtung der Fenster besorgen (breite Klebestreifen, Folien)
> Batterieradio mit Reservebatterie bereitstellen
> Kaliumjodid-Tabletten aus der Apotheke besorgen
(für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene bis zum 40. Lebensjahr)
> Haben Sie einen Schutzraum, diesen bezugsfertig machen
> Besitzen Sie Haustiere, entsprechende Tiernahrung bevorraten

Wichtige Maßnahmen WÄHREND eines radioaktiven Niederschlags
>
Nicht im Freien aufhalten
> Aufenthalt in Räumen mit massivem Mauerwerk (z.B. nicht in Veranda, oder Wintergarten)
> Wenn ein Schutzraum vorhanden ist, im Schutzraum verbleiben
> Radio oder TV eingeschaltet lassen, um laufend Informationen und Weisungen zu hören
> Klimaanlage ausschalten, Ventilatoren abstellen
> Rollos oder Jalousien herunterlassen, Fensterläden schließen
> Nach Anordnung der Behörde Kalium-Jodidtabletten einnehmen
> Waren Sie zu Beginn des Niederschlags im Freien, vor Betreten der Wohnung Schuhe und
Oberbekleidung vor der Tür ablegen

Wichtige Maßnahmen NACH einem radioaktiven Niederschlag
>
Gründliche Feuchtreinigung der Wohnung bzw. des gesamten Hauses
> Bei den Reinigungsarbeiten jede Staubaufwirbelung vermeiden (nur Staubsauger mit
Feinfiltersystem verwenden!)
> Haus und unmittelbare Umgebung mit Wasser abspritzen
> Kein frisches Obst essen
> Kein Gemüse aus Freilandanbau
> Keine Eier von Hühnern aus der Freilandhaltung
> Kinder nicht im Sand spielen lassen, ehe der Sand erneuert ist
> Schuhe vor dem Betreten der Wohnung/des Hauses ausziehen
> Pfoten von Hunden und Katzen nach Aufenthalt im Freien feucht reinigen

Zusätzliche Maßnahmen für den Landwirt
Große Verantwortung im Falle einer radioaktiven Verstrahlung tragen die Bauern. Sie sollen nicht nur die
Ernährung sicherstellen, sie müssen auch das Vieh bestmöglich versorgen.

Vor einem radioaktiven Niederschlag:
>
Tiere in den Stall
> Ställe, Scheunen, Lagerhallen und Silos verschließen
> Futtervorräte mit Planen abdecken
> Brunnen mit Folie, Zeltplane oder Brettern abdichten
> Maschinen und Geräte unter Dach, oder abdecken.
Während des radioaktiven Niederschl. beim Verlassen des Hauses zur Versorgung des Viehs Schutzbekleidung
anlegen (Kopfbedeckung, Staubmaske, Regenmantel aus Gummi oder Plastik, Gummistiefel, Handschuhe).
Nach dem radioaktiven Niederschlag:
> Kein Frischfutter geben
> Tiere erst nach Entwarnung durch die Behörde auf die Weide
> Hofflächen, Fahrzeuge und Geräte, die nicht abgedeckt waren, gründlich mit Wasser abspritzen.

Was Sie noch wissen sollten
Die Warnung erfolgt über Rundfunk, TV, Lautsprecher, Sirenen. Für die Alar mierung mit Sirenen gibt es
eigene Zivilschutzsignale:

WARNUNG 3 Minuten
Ein gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet "Warnung". Dieses Signal wird ausgelöst,
wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren im Zuge von Elementarereignissen und technischen
Katastrophen gewarnt werden soll. Es wird auch angewendet, wenn Gefahr durch Radioaktivität
droht oder im Verteidigungsfall Waffeneinwirkungen zu befürchten sind.

ALARM 1 Minute
Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet "Alarm". Die
Gefahr steht unmittelbar bevor. Alarm kann je nach der Bedrohungssituation für das unmittelbar
betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere
Bundesländer oder ganz Österreich gegeben werden.

ENTWARNUNG 1 Minute
Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet
"Entwarnung", das heißt Ende der Gefahr.

NÖZSV 3430 Tulln, Langenlebarner Straße 106
Telefon: 02272/61820 Fax: 02272/61820-13
Internet:
www.noezsv.at e-Mail: noezsv@noezsv.at

merkblatt_akw.pdf

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Mittwoch, 18. April 2018