Staatsbürgerschaft

Ganztägige Schulformen

In ganztägig geführten Schulen (grundsätzlich möglich in Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule und AHS-Unterstufe), werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung. Der Besuch einer ganztägig geführten Schule ist für niemanden verpflichtend, es besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Die Ganztagsschule bietet Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit.

Im Mittelpunkt der Betreuung stehen:

  • Lernmotivation und Lernunterstützung
  • Förderung und Unterstützung von Kreativität
  • Soziales Lernen (Intensivierung von Kontakten zwischen Schülerinnen/Schülern unterschiedlicher sozialer Gruppen, Kulturen und Religionen)
  • Anregung zu sinnvoller Freizeitgestaltung (Förderung von Haltungen und Fertigkeiten, die über die Schulzeit hinaus von Bedeutung sind; Berücksichtigung der Bedürfnisse nach Bewegung, Rückzug und Erholung)

Grundsätzlich kann zwischen zwei Formen der Betreuung unterschieden werden:

  • Getrennte Abfolge von Unterrichtsteil und Betreuungsteil: Der Unterricht findet am Vormittag statt, am Nachmittag ist Zeit für Hausübungen, Sport, Freizeitaktivitäten und gezielte Unterstützung beim Lernen. In ganztägig geführten Schulen mit getrennter Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil ist es sowohl möglich, den Betreuungsteil an allen Schultagen als auch nur an einzelnen Tagen pro Woche zu besuchen.
  • Verschränkte Form: Bei der verschränkten ganztägigen Schule wechseln sich Unterrichts-, Lern- und Freizeiteinheiten den ganzen Tag über ab. Die Betreuungsstunden sind in diesem Fall ein integrativer Bestandteil des Schulalltages. Die Anmeldung für den Betreuungsteil bezieht sich daher in verschränkt geführten Klassen auf alle Schultage.

Grundsätzlich ist eine Betreuung durch Pädagoginnen/Pädagogen in der Schule bis mindestens 16 Uhr vorgesehen. Die Höhe des Selbstkostenanteils für Essen und Freizeitbetreuung variiert und wird vom Schulerhalter festgelegt. Verantwortlich für die Einrichtung einer ganztägigen Schule ist der Schulerhalter – bei Volksschule und Mittelschule, Polytechnischer Schule und Sonderschule ist das in der Regel die Gemeinde, bei der AHS (Unterstufe) ist es der Bund.

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Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung