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Registrierung von Waffen im Zentralen Waffenregister (ZWR)

Allgemeine Informationen

Im "Zentralen Waffenregister (ZWR)" werden Schusswaffen aller Kategorien registriert.

Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es?

  • Kategorie A:
    verbotene Schusswaffen (z.B. Vorderschaftrepetierflinte – "Pumpgun") und Kriegsmaterial
  • Kategorie B:
    Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), halbautomatische Schusswaffen und Repetierflinten
  • Kategorie C:
    Büchsen (Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
    Flinten (Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen. Nach jeder Schussabgabe muss händisch nachgeladen werden.)
    Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B

Bei Unklarheiten in Bezug auf die Kategorie der Schusswaffe wenden Sie sich bitte an eine Waffenfachhändlerin/einen Waffenfachhändler. 

Zuständige Stelle

Bei der zuständigen Waffenbehörde (Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) kann ein Gesamtdatenauszug der im ZWR auf die Bürgerin/den Bürger registrierten Schusswaffen beantragt werden.

Waffenregisterbescheinigung ONLINE

Eine Waffenregisterbescheinigung kann über das Online-Service "Zentrales Waffenregister" über oesterreich.gv.at  mit ID Austria (id-austria.gv.at) oder EU Login aus dem Zentralen Waffenregister (ZWR) auch online kostenfrei beantragt und ausgestellt werden.

Im Einzelnen sind dies folgende Informationsmöglichkeiten:

  • Der Ausdruck einer Waffenregisterbescheinigung gemäß § 33 Waffengesetz
  • Eine Auflistung aller auf die Anfragerin/den Anfrager aktuell registrierten Schusswaffen und Zubehör
  • Der (erneute) Ausdruck von Registrierungsbestätigungen für Schusswaffen der Kategorie C und D, die während der Übergangsfrist bis 1. Juni 2014 von der Bürgerin/dem Bürger (Anfragerin/Anfrager) selbst mittels Bürgerkarte registriert wurden

Das Online-Service ist gratis und kann jederzeit, auch mehrfach, abgerufen werden.

Hinweis:

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 28.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres