Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Registerauszug Geburt

Teilauszug gemäß § 58 PStG 2013 über die Geburt

Dieser Registerauszug zur Geburt ist eine Personenstandsurkunde, vergleichbar mit der Geburtsurkunde.

Er enthält wie die Geburtsurkunde:

  • die Namen des Kindes,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • den Geburtszeitpunkt und Geburtsort des Kindes,
  • die Personendaten der Eltern,
  • das Datum der Ausstellung sowie
  • die Amtssignatur.

Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion