Grundbuch

Namensänderung: Wehrdienst

Wenn Sie gerade Ihren Wehrdienst leisten, müssen Sie Ihre Namensänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.

Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils ist beizulegen oder mitzubringen.

Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2023
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  • Bundesministerium für Landesverteidigung