Grundbuch

Ausstieg aus Sozialen Netzwerken

Löschen von Profilen

Profile können jederzeit gelöscht werden, sodass von außen kein Zugriff mehr möglich ist. Es ist allerdings nicht bekannt, was die Unternehmen, die hinter den Sozialen Netzwerken stehen, mit den gesammelten Daten machen. In manchen Netzwerken gibt es auch die Möglichkeit, ein Konto zu deaktivieren. Das Konto wird in diesem Fall nicht gelöscht, sondern lediglich stillgelegt. Da die Daten gespeichert werden, kann ein stillgelegtes Konto wieder aktiviert werden.

Achtung

In manchen Sozialen Netzwerken bleibt das Profil nach dem Löschvorgang noch einige Zeit aktiv. Bei Facebook wird das Profil z.B. erst dann dauerhaft gelöscht, wenn sich innerhalb von 14 Tagen niemand in das gelöschte Konto einloggt. Die Nutzungsbestimmungen bzw. die Angaben bei dem Löschvorgang sollten beachtet werden!  

Bei manchen Sozialen Netzwerken kann das eigene Profil gar nicht gelöscht, sondern nur stillgelegt werden. In diesen Fällen ist es ratsam, sich an die Betreiberinnen/die Betreiber des Netzwerks zu wenden und sie dazu aufzufordern, das Profil endgültig zu löschen und dies danach zu überprüfen.

Auch wenn Sie Ihr Profil löschen, müssen Sie immer damit rechnen, dass Daten im Netz zurückbleiben  (z.B. auf archive.org, im Google-Cache, Kopien auf anderen Websites etc.).

Was passiert im Todesfall?

In allen Netzwerken muss zunächst der Todesfall gemeldet und belegt werden, andernfalls besteht das Konto weiter. Das weitere Vorgehen unterscheidet sich von Netzwerk zu Netzwerk.

Facebook hat die Möglichkeit eines sogenannten Erinnerungsstatus geschaffen, der nach einer Todesmeldung aktiviert werden kann. Es entsteht eine Gedenkseite, auf der Freundinnen/Freunde der Verstorbenen/des Verstorbenen Einträge hinterlassen können. Die Angehörigen können den Account auch komplett löschen lassen.

Das Business-Netzwerk Xing wiederum schaltet das Profil einer Verstorbenen/eines Verstorbenen nach einer Todesmeldung zunächst inaktiv und sendet eine E-Mail an die Nutzerin/den Nutzer. Bleibt diese E-Mail innerhalb von drei Monaten unbeantwortet, wird das Profil endgültig gelöscht.

Xing und Facebook geben im Gegensatz zu anderen Sozialen Netzwerken auch im Todesfall aus Datenschutzgründen keine Daten an Dritte weiter. Die Angehörigen können daher nicht auf das Konto der Verstorbenen/des Verstorbenen zugreifen.

Wollen Nutzerinnen/Nutzer ihren Hinterbliebenen Zugriff auf das eigene Profil ermöglichen, können sie in einem gesonderten Testament bestimmen, wer welche Daten erhalten und was er/sie damit tun soll.
Soll den Hinterbliebenen jedoch kein Zugriff ermöglicht werden, besteht die Möglichkeit, einen vertrauenswürdigen Dritten (z.B. Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Notarin/Notar) mit der Abwicklung des digitalen Nachlasses zu beauftragen. Es gibt mittlerweile auch Unternehmen, die auf die Abwicklung des digitalen Nachlasses spezialisiert sind. Bei solchen Unternehmen ist allerdings Vorsicht geboten, da diesen zur Abwicklung sehr sensible Daten zur Verfügung gestellt werden müssen!

Tipp

Nähere Informationen zum digitalen Nachlass finden sich auf den Seiten der Internet Service Providers Austria (ISPA).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion