Grundbuch

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) ist die gesetzliche Vertretung der Studentinnen/Studenten an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei der ÖH ist für alle (ordentlichen und außerordentlichen) Studentinnen/Studenten verpflichtend. Zusätzlich besteht die Verpflichtung der Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags. Der Mitgliedsbeitrag der ÖH beinhaltet eine Unfallversicherung für Studentinnen/Studenten.

Aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag der ÖH 22,70 Euro pro Semester, wovon 70 Cent für die Unfall- und Haftpflichtversicherung verwendet werden. 13 Prozent des restlichen Mitgliedsbeitrags entfallen auf die Bundesvertretung der ÖH (ÖHBV). 87 Prozent bekommt die Vertretung an der Hochschule der eingeschriebenen Studentin/des eingeschriebenen Studenten.

Tätigkeit

Die ÖH bietet rund um das Leben von Studentinnen/Studenten Hilfe, Informationen und Unterstützung an. Weiters berät die ÖH in vielen Bereichen des Studienalltags, wie z.B. der Studienauswahl, beim barrierefreien Studieren, beim Studieren mit Kind, dem Studieren im Ausland oder dem Studieren in Österreich. Darüber hinaus bietet die ÖH umfassende Informationen zu den Themen Wohnen, Mobilität, Arbeiten sowie Soziales und Geld.

Zusammensetzung

Die ÖH ist eine österreichweit tätige Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie vertritt die Interessen von Studentinnen/Studenten gegenüber den Bundesministerien, Parteien und Hochschulen.
Die ÖH setzt sich zusammen aus:

  • Bundesvertretung der ÖH
    • Referate der ÖHBV
  • Jeweilige Universitätsvertretungen (Hochschulvertretung)
    • Referate der jeweiligen Universitätsvertretungen
  • Fakultätsvertretungen
  • Studienvertretungen (sogenannte Fachschaften)

Die jeweiligen Universitätsvertretungen agieren dabei eigenständig für ihre Universität und bilden somit die höchste Ebene der Studierendenvertretung an einer Universität.

Alle zwei Jahre findet die österreichweite Wahl der ÖH statt. Die Funktionsperiode der gewählten Vertreterinnen/Vertreter beginnt mit dem 1. Juli des jeweiligen Wahljahres und endet zwei Jahre danach am 30. Juni.

Weiterführende Links

Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (→ ÖH)

Rechtsgrundlagen

Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014

Letzte Aktualisierung: 22. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion