Gewalt in der Familie

Rasenmähzeiten im Burgenland

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Burgenland wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Ritzing

keine Vorgaben

 

 

 

Rotenturm an der Pinka 

Verordnung

Verwendung oder Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten in Wohngebieten, sowie in Gebieten die direkt an Wohngebiete anschließen

gilt nicht für: Landwirte mit landwirtschaftlichen Maschinen, wenn aufgrund der Wetterlage in den genannten Verbotstagen und -zeiten die Ernte eingebracht werden muss

 verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

21. Juni 2021

Rudersdorf 

Verordnung 

Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Verwendung und der Betrieb von Lärm erzeugenden landwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, wie Kreissägen, Handmotorsägen

verboten:

  • Montag bis Freitag 
    • 0 bis 6 Uhr
    • 22 bis 24 Uhr
  • Samstag
    • 0 bis 6 Uhr
    • 15 bis 24 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019