Geburt

Rechtsanwalt

Sinnverwandter Begriff: Anwältin/Anwalt

Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sind juristisch besonders ausgebildete Beraterinnen/Berater, Vertreterinnen/Vertreter und Helferinnen/Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind unabhängig und haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Sie können ihre Mandantinnen/Mandanten (Klientinnen/Klienten) gerichtlich und außergerichtlich, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten vor allen österreichischen Gerichten und Behörden vertreten.

Ausführliche Informationen zum Thema "Rechtsanwälte" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (→ ÖRAK)

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion