Arten der Beschäftigung

Rasenmähzeiten in Kärnten

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben G  

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Kärnten wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Gitschtal 

Verordnung 

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Erholungsgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

verboten: (von 1. Mai bis 30. September)

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 13 bis 15 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Glödnitz 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Gnesau 

keine Vorgaben 

 

 

Griffen

keine Vorgaben

 

 

Gurk 

Verordnung 

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohngebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 8 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Guttaring

Verordnung 

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Wohn- und Kurgebieten, in Siedlungen sowie in der Nähe von bewohnten Objekten 

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig