Arten der Beschäftigung

Beratung und Vorbereitung auf die Geburt

Achtung

Diese Informationen gelten für alle Geburten in Österreich.

Sobald eine Schwangerschaft festgestellt wurde, ist eine regelmäßige ärztliche Betreuung durch eine Gynäkologin/einen Gynäkologen wichtig. Nur dann kann bei dem geringsten Anzeichen einer gesundheitlichen Gefährdung rechtzeitig die entsprechende Behandlung erfolgen. Auch die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen nach dem Eltern-Kind-Pass sollten zeitgerecht durchgeführt werden.

Hinweis

Nähere Informationen zur Schwangerschaft von Jugendlichen finden sich auf oesterreich.gv.at.

Geburtsvorbereitungskurse werden österreichweit beispielsweise von folgenden Institutionen und Personen angeboten:

Schwangerschaftsgymnastik wird in ganz Österreich in Geburtenabteilungen von Krankenanstalten angeboten, bei

Ergänzend zur ärztlichen Beratung gibt es spezialisierte psychosoziale Beratungsstellen (Schwangerenberatung). Frauen, die in einer schwierigen Lebenssituation schwanger sind, die die Schwangerschaft belastet oder Hilfe benötigen, erhalten dort sozialrechtliche Informationen, Begleitung bei Krisen, Gespräche zum Thema Eltern-Werden, Förderung der Mutter-Kind-Beziehung und praktische Hilfen. Neben schwangeren Frauen können sich auch werdende Väter an diese Beratung wenden.

Familienberatung (→ BKA)

Um Gesundheit und Wohlbefinden von schwangeren Frauen, werdenden Eltern und Familien mit Kleinkindern zu fördern, gibt es die Frühen Hilfen. Sie unterstützen vor allem Familien mit Herausforderungen und Belastungen kostenlos, auf freiwilliger Basis und auf Wunsch im Rahmen von Hausbesuchen dabei, die richtige Hilfe zu bekommen: von persönlicher Beratung über Begleitung bei Behördenwegen bis hin zu Anleitung und Unterstützung bei Pflege, Versorgung und Erziehung Ihres Kindes.

Frühe Hilfen − Unterstützung und Beratung (→ Gesundheit Österreich)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz