An-/Abmeldung Wohnsitzes

E-Nummerntafeln

Seit 2017 gibt es für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Wasserstofffahrzeuge eine neue Nummerntafel (weißer Hintergrund, grüne Schrift). Die E-Kennzeichentafel ist optional, es bleibt also jeder Fahrzeugbesitzerin/jedem Fahrzeugbesitzer selbst überlassen, ob eine E-Kennzeichentafel oder eine "normale" Kennzeichentafel gewählt wird. Wer in den Genuss von allfälligen lokalen Begünstigungen (z.B. Befreiung von Parkgebühren, touristische Vergünstigungen etc.) kommen möchte, braucht aber eine E-Kennzeichentafel.

Als Wechselkennzeichen ist eine E-Kennzeichentafel nur möglich, wenn beide Fahrzeuge E-Autos sind. Ist eines davon ein Auto mit Verbrennungsmotor, ist nur eine "normale" Kennzeichentafel möglich (da sonst auch das Auto mit Verbrennungsmotor in den Genuss allfälliger lokaler Begünstigungen kommen würde). 

Für bereits vor dem 1. April 2017 angemeldete E-Autos kann eine E-Kennzeichentafel geholt werden, es besteht aber keine Verpflichtung zum Austausch. Bei ab April angemeldeten Autos besteht das Wahlrecht. Ein Tausch der Nummerntafel kann bei aufrechter Zulassung erfolgen. 

Etwaige lokale Begünstigungen können − für einen Übergangszeitraum − einen wichtigen Anreiz darstellen. Es obliegt den Gemeinden, über die Einführung solcher Anreize zu entscheiden und lokal sinnvolle Möglichkeiten zu finden. Mit einer neuen Nummerntafel für reine E-Fahrzeuge haben Gemeinden die Möglichkeit, Vorteile einfach zu gewähren.

Weitere Informationen zur Gültigkeit von einer Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) für Fahrzeuge mit E-Kenzeichentafel finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Wer hat Anspruch auf die grüne Nummerntafel? (→ BMK)

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie