An-/Abmeldung Wohnsitzes

Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Allgemeine Informationen

Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.

Voraussetzungen

  • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
  • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
  • Pflege in häuslicher Umgebung
  • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
  • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

Zuständige Stelle

Die Pensionsversicherung (→ PV)

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Zum Formular

Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen

Letzte Aktualisierung: 16. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz