An-/Abmeldung Wohnsitzes

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben M

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 

Maria Lankowitz 

keine Vorgaben 

 

 

 

Mariazell

keine Verordnung

 

 

 

Markt Hartmannsdorf

Empfehlung

Rasenmähen, sowie die Verwendung anderer lärmerzeugender Gartengeräte wie z.B. Häckseln, Sägen, Laubsaugern, Heckenscheiden, etc.   

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 15 Uhr

1. Oktober 2019

Mautern in Steiermark

Verordnung 

lärmverursachende Arbeiten wie der Betrieb von Rasenmähern, Rasentrimmern, Heckenscheren, Motorsägen usw.

gilt nicht für:

land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie gewerbliche Firmen, die Grünlandpflege durchführen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
 

Miesenbach bei Birkfeld

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • Mittagszeit (12 bis 14 Uhr)
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Mitterberg – Sankt Martin

Verordnung

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Mooskirchen

keine Vorgaben 

 

 

 
Mortantsch Empfehlung Rasenmähen und lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

empfohlen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 20 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

29. April 2019

Murau 

Verordnung 

lärmerzeugende Gartenarbeiten und der Einsatz von motorbetriebenen Geräten wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden und Ähnliches

gilt nicht für:

land- und forstwirtschaftliche Betriebe

verboten:

  • Montag bis Freitag 
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

1. Oktober 2019

Mureck 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • werktags
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 15 bis 19 Uhr

6. September 2022

Mürzzuschlag 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Samstag
    • ab 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig