An-/Abmeldung Wohnsitzes

Volljährigkeit

Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

Seit 1. Juli 2001 (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion