An-/Abmeldung Wohnsitzes

Schutz von geistigem Eigentum

Zur Anmeldung eines Patents zum Schutz eines Produkts in Österreich bzw. international sollten bestimmte Voraussetzungen beachtet werden.

Wenn das Produkt nicht nur einen Markt in Österreich hat, dann ist es sinnvoll, die Erfindung auch international schützen zu lassen. Dieser Schritt muss innerhalb eines Jahres nach der Anmeldung in Österreich gesetzt werden. Dazu kann in jedem gewünschten Land eine weitere Patentanmeldung gemacht werden, dies kann aber umständlich sein, da die Vorschriften länderweise sehr unterschiedlich sind.

In beiden Fällen (europäisches bzw. internationales Patent) kann die Erfindung entweder direkt beim Europäischen Patentamt (EPA), oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet werden. Eine weitere Möglichkeit ist, zuerst in Österreich ein nationales Patent anzumelden und erst danach ein europäisches bzw. internationales Patent anzumelden. Dabei muss jedoch diese Anmeldung innerhalb des Prioritätsjahres (zwölf Monate nach dem Anmeldetag in Österreich) erfolgen, damit die Erfindung zeitlich auch in den weiteren Ländern so behandelt werden kann wie eine Erstanmeldung.

Achtung

Ein sogenanntes "Weltpatent" existiert nicht.

Bei einem Wohnsitz oder einer Niederlassung in Österreich kann ein Patent auch selbstständig d.h. ohne Parteienvertretung angemeldet werden. Besteht allerdings in Österreich weder Wohnsitz noch Niederlassung, muss eine zur Vertretung in Österreich befugte berufsmäßige Parteienvertretung (Patentanwalts- oder Rechtsanwaltskanzlei oder Notariat) in Anspruch genommen werden. Bei einem Wohnsitz oder einer Niederlassung im EWR oder in der Schweiz reicht eine österreichische Zustellbevollmächtigung.

Anmeldung:
Österreichisches Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien
Telefon: +43 1 53424

Achtung

Die Anmeldung per E-Mail ist nicht möglich.

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Letzte Aktualisierung: 8. Juli 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österrreichisches Patentamt