Todesfall

Europäischer Feuerwaffenpass - Antrag

Allgemeine Informationen

Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.

Achtung

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.

Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.

Ausführliche Informationen zu den Themen

finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Voraussetzungen

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

Zuständige Stelle

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

Die Waffenbehörde:

Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.

Verfahrensablauf

Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Kosten

  • Eingabegebühr: 14,30 Euro
  • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
  • Bundesverwaltungsabgabe: 43 Euro
  • Pro Beilage: 3,90 Euro

Zusätzliche Informationen

Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

Rechtsgrundlagen

Waffengesetz

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres