Staatsbürgerschaft

EU - Europäische Union

Die Europäische Union (EU) wurde im Jahr 1992 mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt und ist eine wirtschaftliche und politische Partnerschaft zwischen 27 demokratischen europäischen Staaten. Die EU verfügt über eigene Organe, welche die EU lenken und ihre Rechtsvorschriften erlassen. Durch verschiedene Reformverträge, zuletzt Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat, wurde die Struktur der EU verändert sowie Kompetenzen und Organe ausgebaut.

Die EU-Mitgliedstaaten sind:

  • Belgien
  • Bulgarien¹*
  • Dänemark*
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland²
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen*
  • Portugal
  • Rumänien¹*
  • Schweden*
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien*
  • Ungarn*
  • Zypern¹

Früherer EU-Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich (von 1973 bis 31. Jänner 2020)

Nicht alle Mitglieder der Europäischen Union sind Mitglieder der Euro-Zone bzw. Schengenstaaten.

¹ Diese Staaten sind noch keine vollwertigen Mitglieder der Schengenzone.

² Diese Staaten sind keine Mitglieder der Schengenzone.

* Diese Staaten sind keine Mitglieder der Euro-Zone.

Weiterführende Informationen zum Thema "Die EU" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 8. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion