Scheidung

Jugendcoaching

Allgemeine Informationen

Jugendcoaching ist ein Serviceangebot an der kritischen Schnittstelle zwischen Schule, Ausbildung und Berufsleben. Das Jugendcoaching bietet Unterstützung bei beruflicher Orientierung und bei der Auswahl der passenden Lehrausbildung, Qualifizierung oder alternativer Wege zur Integration in (Aus-)Bildung und Arbeitsmarkt an. Darüber hinaus wird bei persönlichen Problemlagen individuelle Beratung, Begleitung und Betreuung angeboten.

Das Jugendcoaching richtet sich an Jugendliche ab der individuellen neunten Schulstufe, die sich Unterstützung auf ihrem weiteren Bildungs- oder Ausbildungsweg wünschen. Eine besondere Rolle nimmt das Jugendcoaching bei der Wahrnehmung der Ausbildungspflicht gemäß § 3 Ausbildungspflichtgesetz (APflG) ein. Auch Jugendlichen mit Behinderungen sowie Jugendlichen mit Assistenzbedarf bzw. mit multiplen Problemlagen soll das Jugendcoaching eine Zukunftsperspektive eröffnen und sie befähigen, eigenständig die für sie passende Entscheidung für ihre (Aus-)Bildung nach Beendigung der Pflichtschulzeit zu treffen.

Beim Jugendcoaching handelt es sich um keine konkrete Ausbildung, sondern um ein Beratungsangebot. Die Unterstützung umfasst Beratung, Begleitung, Betreuung und Case Management. Das Jugendcoaching erstellt dabei gemeinsam mit der/dem Jugendlichen ein Neigungs- und Eignungsprofil, führt eine Analyse der Stärken und Schwächen durch, stellt einen allfälligen Nachschulungsbedarf fest, zeigt berufliche Perspektiven auf und erstellt einen individuellen Karriere- und Entwicklungsplan.

Zuständige Stelle

Jugendcoaching wird von Trägereinrichtungen zur Förderung der Beruflichen Teilhabe angeboten.
Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich (die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice (→ SMS) gefördert).

Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen aufgrund der Kommunikation in Gebärdensprache).

Bei Problemen am Arbeitsplatz können Sie sich selbstverständlich auch an die zuständige Arbeiterkammer (→ AK) oder an die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) wenden.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz