Scheidung

Ausübung einer Tätigkeit, zu der eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist

Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (18 Jahre alt) sein.

Weiterführende Links

Gewerbeanmeldung (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion