Scheidung

Namensänderung: Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Gewerbeinhaberinnen/Gewerbeinhaber und gewerberechtliche Geschäftsführerinnen/gewerberechtliche Geschäftsführer müssen Änderungen des Namens innerhalb von vier Wochen bei der Gewerbebehörde anzeigen.

Die Anzeige der Namensänderung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen.

Nähere Informationen zum Thema "Gewerbeinhaber/Geschäftsführer – Namensänderung" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion