Personalausweis

Zulassung zum Studium

Für die Aufnahme von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern bzw. Schweizerinnen/Schweizern als ordentliche Studierende an den Universitäten Österreichs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachweis der Hochschulreife,
  • Deutschkenntnisse: Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache schon bei der Zulassung nachzuweisen (in der Regel ist das Niveau B2 ausreichend),
  • positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens.

Hinweis

Um Missverständnisse bei mündlichen Auskünften zu vermeiden, sollten Studentinnen/Studenten Anfragen bei Behörden (z.B. Arbeitsmarktservice), Fragen rund um den Aufenthaltstitel sowie Anfragen an Hochschulen stets schriftlich stellen.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion