Menschen mit Behinderungen

Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und Angehörigengespräch

Das Sozialministerium hat als unterstützende und qualitätssichernde Maßnahme im Jahr 2001 die "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege" ins Leben gerufen. Diese wird von einem eigenen Kompetenzzentrum durchgeführt, welches bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen angesiedelt ist.

Das Kompetenzzentrum führt im Auftrag des Sozialministeriums bei Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern aller Pensionsversicherungsträger ca. 25.000 Hausbesuche im Jahr durch. Jährlich wird eine bestimmte Anzahl an Pflegegeldbezieherinnen/Pflegegeldbeziehern nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Sie werden vom Kompetenzzentrum angeschrieben und bekommen einen kostenlosen und freiwilligen Hausbesuch angeboten. Zudem können Hausbesuche auch auf Wunsch beantragt werden.

Die Hausbesuche erfolgen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen. Um bestmögliche Voraussetzungen für die Betreuung daheim zu gewährleisten, wird die konkrete Pflegesituation anhand eines standardisierten Situationsberichtes erhoben. Schwerpunkt des Angebotes ist außerdem Beratung, um oftmals bestehende Informationsdefizite zu beheben und damit zur Verbesserung der Pflegequalität beizutragen.

Hinweis

Diese Hausbesuche sind als freiwilliges Beratungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige zu verstehen und können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Infolge der Beantragung einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung beim Sozialministeriumservice sind Hausbesuche eine Voraussetzung für die Gewährung der Förderung und dienen gleichzeitig der Sicherstellung der Betreuungsqualität.

Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, die beim Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson angegeben haben, psychisch belastet zu sein, wird das Angehörigengespräch angeboten. Dieses wird von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu fünf Gesprächseinheiten vereinbart werden.

Tipp

Sowohl der Hausbesuch durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson als auch das Angehörigengespräch können auf Wunsch hin angefordert werden. Diese Angebote sind kostenlos und österreichweit verfügbar.

 Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 33a Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Letzte Aktualisierung: 10. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz