Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Freibetrag
Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben) werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen und vermindern somit die Bemessungsgrundlage.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2025
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