Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Regelpensionsalter

Ist das Regelpensionsalter erreicht, kann eine "reguläre" Alterspension angetreten werden. Derzeit beträgt es für Männer 65 Jahre. Frauen konnten bis 2023 noch mit 60 Jahren in Pension gehen. Seit 1. Jänner 2024 wird das derzeitige Pensionsantrittsalter von Frauen stufenweise an jenes der Männer angepasst.

Ausführliche Informationen zum Thema "Alterspension" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion