Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Recht auf Zugang zu diplomatischem und konsularischem Schutz

Wenn sich Österreicherinnen/Österreicher im Ausland in einer Notlage befinden, bieten die österreichischen Vertretungsbehörden Hilfe und konsularischen Schutz an.

Wer sich jedoch in einem Staat außerhalb der Europäischen Union befindet, in dem Österreich über keine konsularische oder diplomatische Vertretung vor Ort verfügt, kann bei jeder Vertretungsbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaates um konsularischen Schutz bitten.

Hinweis

Diese Vertretungsbehörde muss Österreicherinnen/Österreicher so behandeln, als wären sie eine Staatsangehörige/ein Staatsangehöriger jenes EU-Landes.

In jedem Fall umfasst der konsularische Schutz:

  • Hilfe bei Todesfällen
  • Hilfe bei schweren Unfällen oder Erkrankung
  • Hilfe bei Festnahme oder Inhaftierung
  • Hilfe für Opfer von Gewaltverbrechen
  • Unterstützung für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger in Not sowie ihre Rückführung in das Heimatland
  • Ausstellung eines Ersatzreisedokuments der Europäischen Union, das Ihnen die Heimreise ermöglicht
  • Information bzw. Hilfestellung bei der Geldbeschaffung
  • Information der Angehörigen bei Unfall oder Todesfall
  • Bereitstellung von Kontaktdaten von Ärztinnen/Ärzten, Spitälern, Anwältinnen/Anwälten und Übersetzerinnen/Übersetzern zur unverbindlichen Auswahl
  • Mithilfe bei Rücktransporten von Kranken, Verletzten oder Verstorbenen
  • Im Haftfall Information der österreichischen Behörden, falls vom Verhafteten gewünscht, sowie – falls möglich – Besuch des Häftlings im Gefängnis

In nachstehenden Staaten und Gebieten können sich österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger auch an die Schweizerische Vertretungsbehörde zur konsularischen Unterstützung bei Notfällen im Ausland wenden:

  • Kamerun: Schweizerische Botschaft Douala
  • Guinea-Bissau: Schweizerisches Honorarkonsulat Bissau
  • Sierra Leone: Schweizerisches Honorarkonsulat Freetown
  • Liberia: Schweizerisches Honorarkonsulat Monrovia
  • Costa Rica: Schweizerische Botschaft San Jose
  • Trinidad und Tobago: Schweizerisches Honorarkonsulat Port of Spain
  • Venezuela: Schweizerische Botschaft Caracas
  • Venezuela: Schweizerisches Honorarkonsulat Maracaibo
  • Samoa: Schweizerisches Honorarkonsulat Apia
  • Fidschi: Schweizerisches Honorarkonsulat Suva
  • Neuseeland: Schweizerische Botschaft Wellington
  • Französisch Polynesien/Tahiti: Schweizerisches Honorarkonsulat Papeete
  • Indonesien: Schweizerisches Honorarkonsulat Bali

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 7. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten