Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Werbungskosten

Unter Werbungskosten werden bestimmte bei der Berufsausübung anfallende Kosten verstanden, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgezogen werden können (z.B. Anschaffung eines Computers, von Fachbüchern, von Arbeitskleidung). Sie stehen also in unmittelbarem Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit.

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion