Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Insolvenz
Sinnverwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Illiquidität
Insolvenz bezeichnet die Situation der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens oder einer natürlichen Person. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. In der Folge kann ein Insolvenzverfahren (Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer, Privatkonkurs) eingeleitet werden.
Informationen zum Thema "Insolvenz für Unternehmerinnen/Unternehmer" finden sich auf usp.gv.at. Weiterführende Informationen zum Thema "Privatkonkurs" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 10. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion