Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Ausübung einer Tätigkeit, zu der eine Gewerbeberechtigung erforderlich ist

Für die eigenständige Ausübung einer Tätigkeit mit Gewinnabsicht, die in Österreich eine Gewerbeberechtigung erfordert, muss die Jugendliche/der Jugendliche bereits volljährig (18 Jahre alt) sein.

Weiterführende Links

Gewerbeanmeldung (→ USP)

Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion