Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Organe

Organe sind rechtlich geregelte Einrichtungen, deren Funktionen durch Menschen (Amts-, Organwalterin/Organwalter) wahrgenommen werden.

Beispiel

  • Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer
  • Vorstände einer AG
  • Richterinnen/Richter
  • Bezirkshauptfrauen/Bezirkshauptmänner
  • Polizistinnen/Polizisten
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion