Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Strafbarkeit von Minderjährigen

Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig. Im Jugendstrafrecht gelten allerdings besondere Bestimmungen, die beachtet werden müssen.

Tipp

Nähere Informationen zur Strafbarkeit von Minderjährigen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion