Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Meldebehörde

Bei der Meldebehörde werden An-/ Um- und Abmeldungen von Wohnsitzen in Österreich vorgenommen.

Zuständig für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes ist jene Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Das ist:

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion