Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall

  • den Namen des Kindes,
  • die Namen der Eltern,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • den Geburtszeitpunkt sowie
  • den Geburtsort des Kindes.

Hinweis

Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion