Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Nebenstrafen

Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht folgende Nebenstrafen vor:

Aktuelle Informationen über Nebenstrafen, Verfall und Amtsverlust.

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion