Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.

Persönliche Dienstbarkeit

Sinnverwandter Begriff: Personalservitut

Persönliche Dienstbarkeiten stehen ganz bestimmten Personen zu, denen ein Vorteil verschafft werden soll. Dieses Recht endet daher spätestens mit dem Tod der/des Berechtigten.

Beispiel

  • Fruchtgenuss
    Recht zur unbeschränkten Nutzung einer fremden Sache inklusive Ertragsrecht (z.B. Bezug von Milch einer Kuh)
  • Gebrauchsrecht
    Recht zur Nutzung einer fremden Sache, bloß zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse der/des Berechtigten (z.B. Recht auf Benützung der Wohnung zum eigenen Gebrauch)
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024

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