Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen soll bei der Bewältigung außergewöhnlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache in persönlichen, familiären oder sozialen Verhältnissen haben, unterstützen.
Zwischenstaatliche Sozialleistungen
Soziale Sicherheit vereint Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie der Familienbeihilfe. In all diesen Bereichen bestehen internationale Bindungen mit Österreich, die durch unterschiedliche Abkommen im Bereich der Sozialversicherung bzw. des EU-Rechts geregelt sind. Daraus ergibt sich ein hohes Schutzniveau, das Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern zugute kommt. Zur Wahrnehmung der jeweiligen Interessen finden sich im Folgenden die Grundpfeiler des zwischenstaatlichen Rechts, aus dem individuelle Ansprüche abgeleitet werden können.
- Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit
- Berücksichtigung aller erworbenen Versicherungszeiten
- Pensionsanspruch aus den zurückgelegten Versicherungszeiten
- Berücksichtigung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
- Export von Geldleistungen an Anspruchsberechtigte ins Ausland
- Behandlung im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch Versicherungsträger im Ausland
Diese Grundsätze werden mittels entsprechender Formulare geltend gemacht.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz