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Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Selbsterzeugung von Strom mit erneuerbaren Energieträgern.

Photovoltaikanlagen

Der wichtigste erneuerbare Energieträger in Österreich ist die Wasserkraft, die etwas mehr als die Hälfte zur Stromaufbringung beiträgt. Zudem tragen Windkraft und Photovoltaik zur Stromversorgung bei. Die mit Abstand häufigste Technologie, mit der private Haushalte selbst Strom erzeugen, ist die Photovoltaik.

Photovoltaikanlagen nutzen die Energie der Sonne, wandeln Sonnenlicht in elektrischen Strom um. Die Photovoltaikanalagen können auf dem Dach, dem Balkon oder der Terrasse errichtet werden. Wesentlicher Bestandteil der Photovoltaikanlage sind die Solarmodule mit den Solarzellen. Die Solarzellen wandeln das Sonnenlicht über einen Wechselrichter in Haushaltsstrom um. Photovoltaik unterscheidet sich von Solarthermie darin, dass Strom und nicht Wärme produziert wird.

Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) informiert über den → schnellsten Weg zur eigenen Photovoltaikanlage und zum eigenen Stromspeicher.

Plug-in-Photovoltaikanlagen ("Balkonkraftwerke")

Mit Plug-in-Photovoltaikanlagen kann eigener Solarstrom in einer Wohnung erzeugt werden. Seit einigen Jahren dürfen diese Plug-in-Anlagen in Österreich betrieben werden. Die Maximalleistung beträgt 800 Watt. Die Plug-in-Anlagen können ohne großen Aufwand beispielsweise auf Balkonen installiert werden.

Plug-in-Photovoltaikanlagen werden auch als Mini-PV-Anlagen, Balkon-PV-Anlagen oder als Balkonkraftwerke bezeichnet.

Seit 1. Jänner 2024 entfällt für PV-Anlagen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp die Mehrwertsteuer. Das gilt auch für Plug-in-Photovoltaikanlagen.

Für die Plug-in-Photovoltaikanlagen bedarf es keiner Genehmigung des Netzbetreibers. Es bedarf aber einer Verständigung des Netzbetreibers bzw. einer Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage.

Neu

Rechtliche Erleichterungen für die Errichtung von Plug-in-Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum:
Ab 1. September 2024 wird die Installierung von Plug-in-Photovoltaikanlagen (sogenannte "Balkonkraftwerke") leichter möglich sein. Die neue Regelung sieht vor, dass die für die Anbringung der Photovoltaikanlagen erforderliche Zustimmung durch die anderen Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer dann als erteilt gilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprechen. Wenn andere Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer Widerspruch einlegen, müssen sie einen wichtigen Grund angegeben (z.B. Sicherheitsbedenken).

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gibt → Auskunft über die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Plug-in-Photovoltaikanlagen. Die E-Control beantwortet → häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den Mini-PV-Anlagen.

In Wien können Gemeindebaumieterinnen/Gemeindebaumieter, deren Wohnungen über einen Balkon, Terrasse oder Loggia verfügen bzw. Mieterinnen/Mieter, die in einem Siedlungshaus leben, unter bestimmten Voraussetzungen Strom von einer eigenen Photovoltaikanlage beziehen. Die Stadt Wien bietet weiterführende Informationen zu den → Photovoltaikanlagen im Gemeindebau.

Energiegemeinschaften

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften. Energiegemeinschaften können Energie in einer oder mehreren Erzeugungsanlagen produzieren und über das öffentliche Netz austauschen. Auf diese Weise kann überschüssiger Strom am Markt verwertet werden.

Weiterführende Informationen

Photovoltaikanlagen

Energiegemeinschaften

Praxisbeispiele

Letzte Aktualisierung: 1. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion