Heirat

Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes

Allgemeine Informationen

Taugliche Wehrpflichtige sind – soweit zwingende militärische Erfordernisse nicht entgegenstehen – auf Antrag vom Präsenzdienst zu befreien, wenn und solange es besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf (befristete) Befreiung
  • Beweismittel

Zusätzliche Informationen

Darüber hinaus können Wehrpflichtige von Amts wegen aufgrund von öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen (z.B. auf Anregung einer Arbeitgeberin/eines Arbeitgebers) vom Präsenzdienst befreit werden.

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung