Grundbuch

Delikt

Sinnverwandte Begriffe: Straftat, unerlaubte Handlung

Ein Delikt ist eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung oder Unterlassung.

Folgende Deliktsarten sind zu unterscheiden:

  • Offizialdelikte
    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft von Amts wegen (z.B. Mord, Vergewaltigung, schwere Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, gefährliche Drohung).
  • Ermächtigungsdelikte
    Die Strafverfolgung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft nur dann, wenn die/der Betroffene sie dazu ermächtigt. Die Initiative der Strafverfolgung geht von der Staatsanwaltschaft aus (z.B. Täuschung, Hausfriedensbruch, Entziehung eines Minderjährigen aus der Macht der/des Erziehungsberechtigten).
  • Privatanklagedelikte
    Die Strafverfolgung erfolgt nur über Verlangen der/des Betroffenen. Sie/er muss Privatanklage erheben (z.B. bei übler Nachrede, Verletzung des Briefgeheimnisses).

Ausführliche Informationen zum Thema "Strafrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 28. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion