Grundbuch

Allgemeines zum Privatkonkurs

Seit dem Jahr 1995 gibt es für überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmerinnen/Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmerinnen/Unternehmer) die Möglichkeit, Privatkonkurs anzumelden.

Ziel dieses speziell auf Private zugeschnittenen Verfahrens ist es, der redlichen Schuldnerin/dem redlichen Schuldner die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben. Insbesondere soll die Schuldnerin/der Schuldner eine realistische Chance erhalten, sich aus eigener Kraft unter höchstmöglicher Anstrengung aus ihrer/seiner finanziellen Notsituation zu befreien.

Die häufigsten Ursachen von Schulden sind:

  • Schwierigkeiten im Umgang mit Geld
  • Überschätzung der eigenen Finanzkraft
  • niedriges Haushaltseinkommen
  • Einkommensschwankungen
  • bargeldloser Einkauf
  • Bürgschaft
  • geschickte Werbung
  • unvorhergesehene Ereignisse (etwa Unfall, Krankheit, Tod der Partnerin/des Partners, Scheidung, Verlust des Arbeitsplatzes)
  • Suchtverhalten, Kriminalität
  • komplizierte, undurchsichtige Rechtslagen

Durch die verschiedenen Verfahrensvarianten des Privatkonkurses soll auch Privatpersonen die Möglichkeit gegeben werden, einen erdrückenden Schuldenberg abzubauen, um den Start in ein neues Leben zu erleichtern. 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Insolvenzordnung (IO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz