Erwachsenenvertretung

Passbild-Kriterien

Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf muss etwa 2/3 des Bildes einnehmen, der Augenabstand mindestens 8 mm betragen. Das Lichtbild darf nicht älter als sechs Monate sein und die Person muss zweifelsfrei zu erkennen sein. Das Lichtbild muss in Farbe sein.

Für das Bild darf nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur verwendet werden. Es darf keine Beschädigung, Verunreinigung oder unnatürliche Farbe (u.a. auch rote Augen) aufweisen.
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet und in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Schattenbildung im Gesicht und Reflexionen sind zu vermeiden. Bei Brillenträgern müssen die Augen klar und deutlich erkennbar sein.

Der Hintergrund muss einfärbig (hell, ideal grau) sein, kein Muster und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen.

Das Foto muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck, unverdeckten Augen, möglichst natürliche Wiedergabe der Hauttöne und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Eine Darstellung mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist unzulässig. Das Tragen von Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen ist zulässig. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, soweit der Entwicklungsstand der Person oder körperliche Gegebenheiten es nicht anders ermöglichen.

Weiterführende Links

Passbild-Kriterien (→ BMI)

Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion