Erwachsenenvertretung

Exekution

Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung

Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

Beispiel

  • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
  • Gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
  • Vergleiche vor Zivilgerichten
  • Rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren
  • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden

Ausführliche Informationen zum Thema "Zwangsvollstreckung – Exekution" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion