Alleinerziehung

Ausbildungsunternehmen

Wer sich dazu entschlossen hat, eine Lehre zu beginnen, sollte sich rechtzeitig über die Möglichkeiten, eine passende Lehrstelle zu finden, informieren.

Schon vor Abschluss der Schulpflicht (diese endet in Österreich nach neun Schuljahren) können Bewerbungen für die gewünschte Lehrausbildung stellen verfasst und abgeschickt werden. Es gibt viele Möglichkeiten, Lehrstellen zu finden:

  • Online Lehrstellenbörsen
  • Jobdatenbanken im Internet
  • Zeitungsanzeigen
  • Gespräche mit Freundinnen/Freunden, Bekannten und Verwandten (die unter Umständen eigene Erfahrungen in bestimmten Lehrberufen haben)
  • Berufsberatung in den Berufsinformationszentren des Arbeitsmarktservice (AMS), der Wirtschaftskammern und der Arbeiterkammern

Der nächste Schritt besteht darin, Bewerbungen zu verschicken. In einem Bewerbungsschreiben ist es wichtig, die eigenen Interessen und Qualifikationen klar zu vermitteln und zu erklären, warum die Entscheidung gerade auf diese Lehre gefallen ist. Weiters sollten positive Erfahrungen, die in das Unternehmen eingebracht werden können, angeführt sein.

Zur Bewerbung gehören auch der Lebenslauf sowie die gesammelten Zeugnisse. Unternehmen legen großen Wert auf übersichtliche, korrekte und vollständige Bewerbungen. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass das Schreiben oder die E-Mail auch keine Rechtschreibfehler enthalten. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Bewerbung von jemandem durchlesen lassen, bevor sie abgeschickt wird. Es ist auch wichtig, dass die Unterlagen ordentlich zusammengestellt sind, beispielsweise in einer Bewerbungsmappe.

Weitere Informationen dazu, wie Bewerbungen und Lebensläufe verfasst werden, sowie zur optimalen Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche finden sich im Kapitel "Bewerbungstipps".

Beratung und Hilfestellung bieten Berufsinformationszentren. Eine Übersicht sowie Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Website des Berufsinformationscomputers (→ BIC).

Hinweis

Nicht alle Betriebe haben die Berechtigung, Lehrlinge auszubilden (→ USP). Daher sollten rechtzeitig Erkundigungen darüber eingeholt werden, ob der gewünschte Betrieb auch dazu berechtigt ist, Lehrlinge auszubilden (z.B. über dessen Website).

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 29. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft