Alleinerziehung

Sozialversicherung (SVS) – Anzeige

Allgemeine Informationen

Die Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung beginnt für Gewerbetreibende mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Die Meldung des Versicherungsbeginns ist innerhalb eines Monats der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) des jeweiligen Bundeslandes bekannt zu geben. Die Einbringung der Meldung ist auch bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Wege möglich.

Erforderliche Unterlagen

Verwenden Sie dafür das Formular "Versicherungserklärung für Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter (→ SVS)". Wenn Sie über eine ID Austria oder einen EU Login für Ihr Mobiltelefon verfügen, können Sie das Formular online übermitteln. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria. Haben Sie keine ID Austria, können Sie den Antrag online ausfüllen, herunterladen, ausdrucken und unterschrieben mit der Post senden.

Darüber hinaus kann die Versicherungserklärung auch per E-Mail (→ SVS)per Fax (→ SVS) oder per Post (→ SVS) bei der SVS eingebracht werden.

Zusätzliche Informationen

Nähere Informationen zur Anzeige bei der SVS sowie zur Sozialversicherung von Selbstständigen (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.

Online-Ratgeber und -Rechner

Personenbetreuung

Weiterführende Links

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (→ SVS)

Zum Formular

Versicherungserklärung – Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter

Letzte Aktualisierung: 17. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz