Alleinerziehung

Zulassung als außerordentlicher Studierender

Außerordentliche Studierende sind zu einem Universitätslehrgang oder dem Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern zugelassen. Sie absolvieren daher kein ordentliches Studium.

Die Zulassung als außerordentliche Studierende/außerordentlicher Studierender zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze und kann daher nur direkt an der betreffenden Universität erfragt werden. Die Zulassung zu einem Universitätslehrgang erfolgt gemäß den Voraussetzungen, die im Curriculum des Universitätslehrganges normiert sind.

Das Ansuchen um Zulassung zum außerordentlichen Studium erfolgt in gleicher Weise wie das Ansuchen für ordentliche Studierende. 

Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. der Kosten erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

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Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung