Alleinerziehung

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ist für die Wahrung des EU-Rechts bei dessen Auslegung und Anwendung zuständig.

Er entscheidet bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen. Auch Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich an den EuGH wenden.

Der EuGH befasst sich insbesondere mit:

  • Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof zur Auslegung einer EU-Rechtsvorschrift bitten.
  • Vertragsverletzungsklagen gegen die Verwaltung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet.
  • Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstößt.
  • Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden.

Der EuGH verfügt über 27 Richterinnen/Richter (aus jedem EU-Mitgliedstaat eine/einer), sowie elf "Generalanwältinnen/Generalanwälte". Die Amtsperiode der Richterinnen/Richter und Generalanwältinnen/Generalanwälte beträgt sechs Jahre, wobei eine Wiederernennung zulässig ist.

Weiterführende Links

Gerichtshof der Europäischen Union (→ EuGH)

Rechtsgrundlagen

Artikel 19 EU-Vertrag

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion