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NÖGKK - Versicherung nach Matura

Tausende junge Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher

haben die Matura in der Tasche und tauchen ein in ein neues Leben.

Wie es künftig mit dem Krankenversicherungsschutz ausschaut, erklärt

Mag. Jan Pazourek, Generaldirektor der NÖ Gebietskrankenkasse

(NÖGKK): „Solange Familienbeihilfe bezogen wird, sind Jugendliche

auch nach ihrem 18. Geburtstag automatisch mit den Eltern

mitversichert. Wer keine Familienbeihilfe mehr bekommt und noch keine

eigene Krankenversicherung hat, kann sich unter bestimmten

Voraussetzungen länger bei den Eltern mitversichern lassen.“

Mitversicherung während der Jobsuche

Wer nach der Matura auf Jobsuche geht und nicht sofort einen

Arbeitsplatz findet, kann sich bis zu 24 Monate kostenlos bei den

Eltern mitversichern lassen. Die NÖGKK benötigt dafür das

Maturazeugnis und eine Bestätigung über das Vorliegen der

Erwerbslosigkeit. Pazourek: „Die Mitversicherung beginnt mit dem

Datum des Maturazeugnisses. Wenn das Zeugnis beispielsweise am 29.

Juni 2017 ausgestellt wurde, gilt die Mitversicherung längstens bis

zum 29. Juni 2019.“

Wer zwischenzeitlich einen Ferialjob hat, ist für diesen Zeitraum

selbst versichert. Nimmt man einen geringfügigen Job an - das heißt

der Verdienst liegt unter 425,70 € pro Monat - bleibt die

Mitversicherung bestehen.

Mitversicherung vor und nach dem Präsenzdienst

Auch für die Zeit zwischen Matura und Präsenz- oder Zivildienst

ist es ratsam, eine Mitversicherung auf Grund von Erwerbslosigkeit

zu beantragen. Pazourek: „Auch hier gilt die Mitversicherung ab dem

Datum des Maturazeugnisses für längstens 24 Monate. Der Zeitraum des

Präsenz- oder Zivildienstes verlängert diesen Zeitraum nicht.“

Alle erforderlichen Anträge liegen in den NÖGKK-Service-Centern

bereit bzw. stehen zum Download auf der Homepage [www.noegkk.at]

(http://www.noegkk.at) zur Verfügung.

Mitversicherung beim Studium

Wer nach der Matura zu studieren beginnt, ist - so lange

Familienbeihilfe bezogen wird - kostenlos bis zum 27. Geburtstag bei

den Eltern mitversichert. Pazourek: „Besteht kein Anspruch auf

Familienbeihilfe mehr, benötigt die NÖGKK eine Schulbesuchs- oder

Studienbestätigung sowie einen Studienerfolgsnachweis.“ Im zweiten

Abschnitt des Studiums wird ein Nachweis über das positive Ablegen

der 1. Diplomprüfung benötigt. Ab einem Masterstudium genügt die

Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.

NÖ Gebietskrankenkasse

Versicherten-Hotline 050899-6100

[www.noegkk.at] (http://www.noegkk.at)

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Rückfragehinweis:

NÖ Gebietskrankenkasse

Öffentlichkeitsarbeit

050899-5121, Fax: 050899-5181

oea@noegkk.at

www.noegkk.at