NÖGKK - Versicherung nach Matura
Tausende junge Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher
haben die Matura in der Tasche und tauchen ein in ein neues Leben.
Wie es künftig mit dem Krankenversicherungsschutz ausschaut, erklärt
Mag. Jan Pazourek, Generaldirektor der NÖ Gebietskrankenkasse
(NÖGKK): „Solange Familienbeihilfe bezogen wird, sind Jugendliche
auch nach ihrem 18. Geburtstag automatisch mit den Eltern
mitversichert. Wer keine Familienbeihilfe mehr bekommt und noch keine
eigene Krankenversicherung hat, kann sich unter bestimmten
Voraussetzungen länger bei den Eltern mitversichern lassen.“
Mitversicherung während der Jobsuche
Wer nach der Matura auf Jobsuche geht und nicht sofort einen
Arbeitsplatz findet, kann sich bis zu 24 Monate kostenlos bei den
Eltern mitversichern lassen. Die NÖGKK benötigt dafür das
Maturazeugnis und eine Bestätigung über das Vorliegen der
Erwerbslosigkeit. Pazourek: „Die Mitversicherung beginnt mit dem
Datum des Maturazeugnisses. Wenn das Zeugnis beispielsweise am 29.
Juni 2017 ausgestellt wurde, gilt die Mitversicherung längstens bis
zum 29. Juni 2019.“
Wer zwischenzeitlich einen Ferialjob hat, ist für diesen Zeitraum
selbst versichert. Nimmt man einen geringfügigen Job an - das heißt
der Verdienst liegt unter 425,70 € pro Monat - bleibt die
Mitversicherung bestehen.
Mitversicherung vor und nach dem Präsenzdienst
Auch für die Zeit zwischen Matura und Präsenz- oder Zivildienst
ist es ratsam, eine Mitversicherung auf Grund von Erwerbslosigkeit
zu beantragen. Pazourek: „Auch hier gilt die Mitversicherung ab dem
Datum des Maturazeugnisses für längstens 24 Monate. Der Zeitraum des
Präsenz- oder Zivildienstes verlängert diesen Zeitraum nicht.“
Alle erforderlichen Anträge liegen in den NÖGKK-Service-Centern
bereit bzw. stehen zum Download auf der Homepage [www.noegkk.at]
(http://www.noegkk.at) zur Verfügung.
Mitversicherung beim Studium
Wer nach der Matura zu studieren beginnt, ist - so lange
Familienbeihilfe bezogen wird - kostenlos bis zum 27. Geburtstag bei
den Eltern mitversichert. Pazourek: „Besteht kein Anspruch auf
Familienbeihilfe mehr, benötigt die NÖGKK eine Schulbesuchs- oder
Studienbestätigung sowie einen Studienerfolgsnachweis.“ Im zweiten
Abschnitt des Studiums wird ein Nachweis über das positive Ablegen
der 1. Diplomprüfung benötigt. Ab einem Masterstudium genügt die
Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.
NÖ Gebietskrankenkasse
Versicherten-Hotline 050899-6100
[www.noegkk.at] (http://www.noegkk.at)
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Rückfragehinweis:
NÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
050899-5121, Fax: 050899-5181
oea@noegkk.at
www.noegkk.at
NÖGKK Versicherung nach Matura.pdf
Montag, 31. Juli 2017